Eureka 01991L0271-20140101 Sign in

erstbehandlung

as defined in Richtlinie des Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem…, Article 2, point (7)

7. „Erstbehandlung“: physikalische und/oder chemische Behandlung des kommunalen Abwassers mit Hilfe eines Verfahrens, bei dem sich die suspendierten Stoffe absetzen, oder anderer Verfahren, bei denen — bezogen auf die Werte im Zulauf — der BSB5 um mindestens 20 % und die suspendierten Stoffe um mindestens 50 % verringert werden.

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