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hafen

as defined in Richtlinie 2005/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober…, Article 3(1), point (1) (Begriffsbestimmungen)

(1) „Hafen“ ist ein Gebiet mit Land- und Wasseranteilen, dessen Grenzen von dem Mitgliedstaat, in dem der Hafen liegt, festgelegt werden, und dessen Befestigungen und Anlagen den gewerblichen Seeverkehr erleichtern sollen;

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