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netzwerk

as defined in Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai…, Article 2, point (7) (Begriffsbestimmungen)

7. 

„Netzwerk“ ist die breitere Struktur,

— 
die auf Kooperation ausgerichtet ist und der ein Abschlussprüfer oder eine Prüfungsgesellschaft angehört und
— 
die eindeutig auf Gewinn- oder Kostenteilung abzielt oder durch gemeinsames Eigentum, gemeinsame Kontrolle oder gemeinsame Geschäftsführung, gemeinsame Qualitätssicherungsmaßnahmen und -verfahren, eine gemeinsame Geschäftsstrategie, die Verwendung einer gemeinsamen Marke oder durch einen wesentlichen Teil gemeinsamer fachlicher Ressourcen miteinander verbunden ist.

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