netzwerk
as defined in Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai…, Article 2, point (7) (Begriffsbestimmungen)
7.
„Netzwerk“ ist die breitere Struktur,
—
die auf Kooperation ausgerichtet ist und der ein Abschlussprüfer oder eine Prüfungsgesellschaft angehört und
—
die eindeutig auf Gewinn- oder Kostenteilung abzielt oder durch gemeinsames Eigentum, gemeinsame Kontrolle oder gemeinsame Geschäftsführung, gemeinsame Qualitätssicherungsmaßnahmen und -verfahren, eine gemeinsame Geschäftsstrategie, die Verwendung einer gemeinsamen Marke oder durch einen wesentlichen Teil gemeinsamer fachlicher Ressourcen miteinander verbunden ist.