lieferant eines stoffes oder eines gemischs
as defined in Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18.…, Article 3, point (32) (Begriffsbestimmungen)
Hersteller, Importeur, nachgeschalteter Anwender oder Händler, der einen Stoff als solchen oder in einem Gemisch oder ein Gemisch in Verkehr bringt