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as defined in Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.…, Article 2, point (2) (Begriffsbestimmungen)
die Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter, die Anhang C des am 3. Juni 1999 in Vilnius geschlossenen Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) bildet, in der geltenden Fassung