zusatzstoffe
as defined in Richtlinie 2009/119/EG des Rates vom 14. September 2009 zur Verpflichtung der…, Article 2, point (b) (Begriffsbestimmungen)
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b) |
„Zusatzstoffe“ : andere Stoffe als Kohlenwasserstoffe, die einem Produkt hinzugefügt oder beigemischt werden, um seine Eigenschaften zu verändern; |