ivs-nutzer
as defined in Richtlinie 2010/40/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli…, Article 4, point (6) (Definitionen)
6.
„IVS-Nutzer“ Nutzer von IVS-Anwendungen oder -Diensten, einschließlich Reisende, besonders gefährdete Verkehrsteilnehmer, Nutzer und Betreiber der Straßenverkehrsinfrastruktur, Flottenmanager und Betreiber von Notdiensten;