geflügel
as defined in Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom…, Article 3, point (23) (Begriffsbestimmungen)
Geflügel im Sinne des Artikels 4 Nummer 9 der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates ()
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Also defined in
- Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und… 32016R0429, Article 4, point (9)
Vögel, die zu folgenden Zwecken in Gefangenschaft aufgezogen oder gehalten werden: a) Erzeugung von i) Fleisch; ii) Konsumeiern; iii) sonstigen Erzeugnissen; b) Wiederaufstockung von Wildbeständen; c) Zucht von Vögeln, die für die Arten der in Buchstaben a und b genannten Erzeugung verwendet werden - Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates vom 24. September 2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung… 32009R1099, Article 2, point (o)
Nutzgeflügel, einschließlich Vögeln, die zwar nicht als Hausgeflügel gelten, jedoch wie Haustiere aufgezogen werden, mit Ausnahme von Laufvögeln; - Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 mit spezifischen… 02004R0853-20260507, bI.p1
1.3. „Geflügel“ Farmgeflügel, einschließlich Tiere, die zwar nicht als Haustiere gelten, jedoch wie Haustiere aufgezogen werden, mit Ausnahme von Laufvögeln;