anlagevermögen
as defined in Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni…, Article 2, point (4) (Begriffsbestimmungen)
4.
„Anlagevermögen“ diejenigen Vermögensgegenstände, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen;