beschleuniger
as defined in Richtlinie 2013/59/Euratom des Rates vom 5. Dezember 2013 zur Festlegung…, Article 4, point (2) (Begriffsbestimmungen)
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2. |
Beschleuniger : Ausrüstung oder Einrichtung, in dem/der Teilchen beschleunigt werden und das/die ionisierende Strahlung mit einer Energie von mehr als 1 Megaelektronvolt (MeV) aussendet. |
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Also defined in
- Vorschlag für RICHTLINIE DES RATES zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer… 52011PC0593, Article 4, point (108)
Gerät oder Anlage, in dem bzw. in der Teilchen beschleunigt werden und das bzw. die ionisierende Strahlung mit einer Energie von mehr als 1 Megaelektronvolt (MeV) aussendet.