Eureka 02013R0167-20260802 Anmelden

anhänger

as defined in Verordnung (EU) Nr. 167/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom…, Article 3, point (9) (Begriffsbestimmungen)

9. 

„Anhänger“ ein land- oder forstwirtschaftliches Fahrzeug, das im Wesentlichen dazu bestimmt ist, von einer Zugmaschine gezogen zu werden und Lasten zu befördern oder Materialien zu bearbeiten, und bei dem das Verhältnis zwischen der technisch zulässigen Gesamtmasse in beladenem Zustand und der Leermasse dieses Fahrzeugs mindestens 3,0 beträgt;

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