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enge verbindung

as defined in CRR, Article 4(1), point (38) (Begriffsbestimmungen)

eine Situation, in der zwei oder mehr natürliche oder juristische Personen auf eine der folgenden Weisen miteinander verbunden sind: a) über eine Beteiligung in Form des direkten Haltens oder durch Kontrolle von mindestens 20 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Unternehmen, b) durch Kontrolle, c) über ein dauerhaftes Kontrollverhältnis beider oder aller mit ein und derselben dritten Person;

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