LGD
as defined in CRR, Article 4(1), point (55) (Begriffsbestimmungen)
das Verhältnis zwischen dem Verlust, der bei einer Risikoposition im Zusammenhang mit einer einzelnen Fazilität bei Ausfall eines Schuldners oder gegebenenfalls einer Kreditfazilität entsteht, und dem bei Ausfall oder zu einem bestimmten Referenzzeitpunkt nach dem Zeitpunkt des Ausfalls ausstehenden Betrag und im Kontext des Verwässerungsrisikos die Verlustquote bei Verwässerung im Sinne des Verhältnisses zwischen dem Verlust, der bei einer Risikoposition im Zusammenhang mit einer angekauften Forderung bei Verwässerung entsteht, und dem Betrag, der gemäß der angekauften Forderung aussteht;
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Also defined in
- Richtlinie 2006/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Aufnahme und Ausübung der… 32006L0048, Article 4, point (27)
Höhe des Verlusts in Prozent der Forderung zum Zeitpunkt des Ausfalls der Gegenpartei