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factoring

as defined in CRR, Article 411, point (16) (Begriffsbestimmungen)

eine vertragliche Vereinbarung zwischen einem Unternehmen (im Folgenden „Zedent“) und einem Finanzunternehmen (im Folgenden „Factor“), in dem der Zedent seine Forderungen an den Factor abtritt oder verkauft, wobei der Factor dem Zedenten im Gegenzug eine oder mehrere der folgenden Dienstleistungen in Bezug auf die abgetretenen Forderungen erbringt: a) Vorauszahlung eines Prozentsatzes des Forderungsbetrags, der grundsätzlich kurzfristig abgetreten wird, nicht zweckgebunden ist und keiner automatischen Erneuerung unterliegt, b) Forderungsmanagement, Inkasso und Kreditabsicherung, wobei im Allgemeinen der Factor im eigenen Namen das Debitorenbuch des Zedenten verwaltet und die Forderungen einzieht; für die Zwecke des Titels IV wird Factoring als Handelsfinanzierung behandelt;

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