Eureka 02013R1308-20260818 Sign in

fleisch

as defined in Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom…

Im Sinne dieses Teils des vorliegenden Anhangs bezeichnet das Wort "Fleisch" ganze Schlachtkörper, nicht entbeintes oder entbeintes Fleisch sowie Schlachtnebenerzeugnisse, zerteilt oder unzerteilt, frisch, gefroren oder tiefgefroren, mit oder ohne Umhüllung oder Verpackung, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind und von weniger als 12 Monate alten Rindern stammen.

II.   Einstufung der weniger als zwölf Monate alten Rinder im Schlachthof

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