fleisch
as defined in Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom…
Im Sinne dieses Teils des vorliegenden Anhangs bezeichnet das Wort "Fleisch" ganze Schlachtkörper, nicht entbeintes oder entbeintes Fleisch sowie Schlachtnebenerzeugnisse, zerteilt oder unzerteilt, frisch, gefroren oder tiefgefroren, mit oder ohne Umhüllung oder Verpackung, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind und von weniger als 12 Monate alten Rindern stammen.
II. Einstufung der weniger als zwölf Monate alten Rinder im Schlachthof
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Also defined in
- Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information… 32011R1169, Article 2(1), point (f)
die Begriffsbestimmungen für „Fleisch“, „Separatorenfleisch“, „Fleischzubereitungen“, „Fischereierzeugnisse“ und „Fleischerzeugnisse“ in Anhang I Nummern 1.1, 1.14, 1.15, 3.1 und 7.1 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 mit spezifischen… - Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 mit spezifischen… 02004R0853-20260507, bI.p1
1.1. „Fleisch“ alle genießbaren Teile der in den Nummern 1.2 bis 1.8 genannten Tiere, einschließlich Blut;