bauteile
as defined in Richtlinie 2014/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar…, Article 3(2), point (1) (Begriffsbestimmungen)
1.
„Bauteile“ oder „Baugruppen“, die dazu bestimmt sind, vom Endnutzer in ein Gerät eingebaut zu werden, und die elektromagnetische Störungen verursachen können oder deren Betrieb durch elektromagnetische Störungen beeinträchtigt werden kann;