Eureka 02014L0035-20260530 Anmelden

einführer

as defined in Richtlinie 2014/35/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar…, Article 2, point (5) (Begriffsbestimmungen)

5. 

„Einführer“: jede in der Union ansässige natürliche oder juristische Person, die ein elektrisches Betriebsmittel aus einem Drittstaat auf dem Unionsmarkt in Verkehr bringt;

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