Eureka 02014R0596-20260605 Sign in

ausführt

as defined in Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom…, Article 3(1), point (28) (Begriffsbestimmungen)

28. 

„Person, die beruflich Geschäfte vermittelt oder ausführt“ bezeichnet eine Person, die beruflich mit der Entgegennahme und Übermittlung von Aufträgen oder der Ausführung von Geschäften mit Finanzinstrumenten befasst ist;

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