arm
as defined in Verordnung (EU) Nr. 600/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom…, Article 2(1), point (36) (Begriffsbestimmungen)
36.
„genehmigter Meldemechanismus“ oder „ARM“ eine Person, die gemäß dieser Verordnung zur Meldung der Einzelheiten zu Geschäften an die zuständigen Behörden oder die ESMA im Namen der Wertpapierfirmen berechtigt ist;
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Also defined in
- Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente… 32014L0065, Article 4(1), point (54)
eine Person, die gemäß dieser Richtlinie zur Meldung der Einzelheiten zu Geschäften an die zuständigen Behörden oder die ESMA im Namen der Wertpapierfirmen berechtigt ist;