ausfall
as defined in Verordnung (EU) Nr. 909/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom…, Article 2(1), point (26) (Begriffsbestimmungen)
26.
„Ausfall“ in Bezug auf einen Teilnehmer eine Situation, in der gegen einen Teilnehmer ein Insolvenzverfahren nach Artikel 2 Buchstabe j der Richtlinie 98/26/EG eröffnet wird, oder ein in den internen Regeln des Zentralverwahrers als Ausfall festgelegtes Ereignis,