Eureka 02016R0424-20260529 Anmelden

einführer

as defined in Verordnung (EU) 2016/424 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März…, Article 3, point (15) (Begriffsbestimmungen)

15.

„Einführer“ : jede in der Union ansässige natürliche oder juristische Person, die ein Teilsystem oder Sicherheitsbauteil aus einem Drittstaat auf dem Unionsmarkt in Verkehr bringt;

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