Eureka 02016R0424-20260529 Anmelden

seilbahn

as defined in Verordnung (EU) 2016/424 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März…, Article 3, point (1) (Begriffsbestimmungen)

1.

„Seilbahn“ : ein an seinem Bestimmungsort errichtetes, aus der Infrastruktur und Teilsystemen bestehendes Gesamtsystem, das zum Zweck der Beförderung von Personen entworfen, gebaut, zusammengesetzt und in Betrieb genommen wurde und bei dem die Beförderung durch entlang der Trasse verlaufende Seile erfolgt;

Open in the act with Eureka

Install the extension for EUR-Lex