eusta
as defined in Verordnung (EU) 2016/794 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai…, Article 2, point (q) (Begriffsbestimmungen)
„Ermittlungsdaten“ Daten, die ein Mitgliedstaat, die mit der Verordnung (EU) 2017/1939 des Rates () eingerichtete Europäische Staatsanwaltschaft (im Folgenden „EUStA“), Eurojust oder ein Drittland im Rahmen laufender strafrechtlicher Ermittlungen, die ein oder mehr Mitgliedstaaten betreffen, gemäß den Verfahrensvorschriften und Garantien, die nach dem Unionsrecht oder dem nationalen Recht anwendbar sind, verarbeiten darf oder die ein Mitgliedstaat, die EUStA, Eurojust oder ein Drittland Europol zur Unterstützung einer solchen laufenden strafrechtlichen Ermittlungen übermittelt hat und die personenbezogene Daten enthalten, die sich nicht auf in Anhang II aufgeführte Kategorien betroffener Personen beziehen;