final approach
as defined in Durchführungsverordnung (EU) 2017/373 der Kommission vom 1. März 2017 zur…
der Teil eines Instrumentenanflugverfahrens, der a) an einem bestimmten Fix oder Punkt beginnt oder, sofern ein solcher Fix oder Punkt nicht festgelegt wurde, an einem der folgenden Orte: i) am Ende der letzten Verfahrenskurve, Wendekurve oder rennbahnförmigen Anflugkurve, sofern angegeben; ii) an dem Schnittpunkt mit dem letzten im Anflugverfahren angegebenen Kurs; b) an einem Punkt in der Umgebung eines Flugplatzes endet, von dem aus eine Landung vorgenommen werden kann, oder ein Fehlanflugverfahren eingeleitet wird