Eureka 02017R0746-20250110 Anmelden

interoperabilität

as defined in Verordnung (EU) 2017/746 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April…, Article 2, point (19) (Begriffsbestimmungen)

19. 

„Interoperabilität“ bezeichnet die Fähigkeit von zwei oder mehr Produkten — einschließlich Software — desselben Herstellers oder verschiedener Hersteller,

a) 

Informationen auszutauschen und die ausgetauschten Informationen für die korrekte Ausführung einer konkreten Funktion ohne Änderung des Inhalts der Daten zu nutzen und/oder

b) 

miteinander zu kommunizieren und/oder

c) 

bestimmungsgemäß zusammenzuarbeiten;

Open in the act with Eureka

Install the extension for EUR-Lex

Also defined in