kontrollmaterial
as defined in Verordnung (EU) 2017/746 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April…, Article 2, point (56) (Begriffsbestimmungen)
56.
„Kontrollmaterial“ bezeichnet eine Substanz, ein Material oder einen Gegenstand, die bzw. der von ihrem bzw. seinem Hersteller für die Verwendung zur Prüfung der Leistungsmerkmale eines Produkts vorgesehen ist;