Eureka 02017R0746-20250110 Anmelden

marktüberwachung

as defined in Verordnung (EU) 2017/746 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April…, Article 2, point (64) (Begriffsbestimmungen)

64. 

„Marktüberwachung“ bezeichnet die von den Behörden durchgeführten Tätigkeiten und von ihnen getroffenen Maßnahmen, durch die geprüft und sichergestellt werden soll, dass die Produkte mit den Anforderungen der einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union übereinstimmen und keine Gefährdung für die Gesundheit, Sicherheit oder andere im öffentlichen Interesse schützenswerte Rechtsgüter darstellen;

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