arbeitstage
as defined in Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom…, Article 2, point (t) (Begriffsbestimmungen)
t)
„Arbeitstage“ die Arbeitstage der jeweiligen zuständigen Behörde unter Ausschluss von Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen im Sinne des für diese zuständige Behörde geltenden nationalen Rechts;