proxywerte
as defined in Durchführungsverordnung (EU) 2018/2066 der Kommission vom 19. Dezember 2018…, Article 3, point (59) (Begriffsbestimmungen)
59.
„Proxywerte“: empirische oder aus anerkannten Quellen hergeleitete Jahreswerte, die Betreiber oder beaufsichtigte Unternehmen im Sinne von Artikel 3 der Richtlinie 2003/87/EG anstelle der Tätigkeitsdaten, der in den steuerrechtlich freien Verkehr überführten Brennstoffmengen oder der Berechnungsfaktoren einsetzen, um eine vollständige Berichterstattung zu gewährleisten, wenn die angewandte Überwachungsmethodik nicht alle erforderlichen Tätigkeitsdaten, in den steuerrechtlich freien Verkehr überführten Brennstoffmengen oder Berechnungsfaktoren hervorbringt;