pharmakovigilanz
as defined in Verordnung (EU) 2019/6 des Europäischen Parlaments und des Rates vom…, Article 4, point (30) (Begriffsbestimmungen)
30.
„Pharmakovigilanz“ wissenschaftliche und andere Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Erkennung, Bewertung, dem Verständnis und der Verhütung mutmaßlich unerwünschter Ereignisse oder anderer Probleme im Zusammenhang mit einem Arzneimittel;