mischen
as defined in Verordnung (EU) 2019/787 des Europäischen Parlaments und des Rates vom…, Article 3, point (9) (Begriffsbestimmungen)
(9)
„Mischen“ das Kombinieren einer Spirituose, die entweder in eine der in Anhang I aufgelisteten Kategorien fällt oder zu einer geografischen Angabe gehört, mit einem oder mehreren der folgenden Erzeugnisse:
a)
anderen Spirituosen, die nicht unter dieselbe Spirituosenkategorie in Anhang I fallen;
b)
Destillaten landwirtschaftlichen Ursprungs;
c)
Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs;