nemo
as defined in Verordnung (EU) 2019/943 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni…, Article 2, point (8) (Begriffsbestimmungen)
8.
„nominierter Strommarktbetreiber“ oder „NEMO“ bezeichnet einen Marktbetreiber, der von der zuständigen Behörde für die Ausübung von Aufgaben im Zusammenhang mit der einheitlichen Day-Ahead-Marktkopplung oder der einheitlichen Intraday-Marktkopplung benannt wurde;