Eureka 02019R2144-20260802 Anmelden

notbremslicht

as defined in Verordnung (EU) 2019/2144 des Europäischen Parlaments und des Rates vom…, Article 3, point (7) (Begriffsbestimmungen)

(7) 

„Notbremslicht“ bezeichnet eine Lichtsignalfunktion, die hinter dem Fahrzeug befindlichen Verkehrsteilnehmern anzeigt, dass das vor ihnen fahrende Fahrzeug mit einer für die jeweiligen Straßenverhältnisse starken Verzögerung gebremst wird.

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