spitzenklasse-supercomputer
as defined in Verordnung (EU) 2021/1173 des Rates vom 13. Juli 2021 zur Gründung des…, Article 2, point (11) (Begriffsbestimmungen)
11.
„Spitzenklasse-Supercomputer“ bezeichnet ein Computersystem von Weltrang, das mit der fortschrittlichsten Technik, die zu einem bestimmten Zeitpunkt zur Verfügung steht, entwickelt wurde und mindestens Exa-Leistungsniveau oder mehr (d. h. Nach-Exa-Niveau) für Anwendungen erreicht, die Problemstellungen mit höherer Komplexität bewältigen;