Eureka 02022L2523-20221222 Anmelden

oberste muttergesellschaft

as defined in Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates vom 15. Dezember 2022 zur Gewährleistung…, Article 3, point (14) (Begriffsbestimmungen)

14. 

„oberste Muttergesellschaft“ bezeichnet

a) 

eine Einheit, die direkt oder indirekt eine die Kontrolle begründende Beteiligung an einer anderen Einheit hält und die nicht im Eigentum einer anderen Einheit mit einer beherrschenden Beteiligung an ihm steht, oder

b) 

das Stammhaus einer Gruppe im Sinne von Nummer 3 Buchstabe b;

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