Eureka 02023R0955-20240630 Anmelden

komponente [3

as defined in Verordnung (EU) 2023/955 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Mai…

2.2.   KOMPONENTE [3]: direkte Einkommensbeihilfen

Angaben über die Komponente der direkten Einkommensbeihilfen:

i)   Beschreibung der Komponente

Zusammenfassung:

Zusammenfassung für Komponente 3 — direkte Einkommensbeihilfen

Interventionsbereich: direkte Einkommensbeihilfen

Ziel:

Maßnahmen:

Geschätzte Gesamtkosten: Xx EUR, davon

Aus dem Fonds zu deckende Kosten: XX EUR

Durch den nationalen Beitrag zu deckende Kosten: XX EUR

ii)   Beschreibung der Maßnahmen der Komponente

Eine ausführliche Beschreibung der Komponente und ihrer spezifischen Maßnahmen sowie ihrer Verknüpfungen und Synergien, darunter:

— 
klare und evidenzbasierte Analyse der bestehenden Herausforderungen, ihrer Bewältigung und der Ziele der Unterstützung;
— 
Wesen, Art und Umfang der Unterstützung;
— 
ausführliche Angaben über die Endempfänger der Unterstützung und die Kriterien zu ihrer Identifizierung;
— 
der Zeitplan für die Kürzung der direkten Einkommensbeihilfen im Einklang mit dem Zeitplan des Fonds, einschließlich eines konkreten Enddatums für die Beihilfen;
— 
gegebenenfalls eine Erläuterung, wie mit der Unterstützung gegen geschlechtsspezifische Ungleichheiten vorgegangen werden soll;
— 
Beschreibung der Art und Weise, wie die Unterstützung durchgeführt wird;
— 
Angaben über den nationalen Beitrag zu den Kosten der Maßnahmen.

iii)   Etappenziele und Zielvorgaben für Maßnahmen in Form direkter Einkommensbeihilfen

Angaben zu den einzelnen Etappenzielen und Zielvorgaben, die die Fortschritte bei der Durchführung dieser Komponente widerspiegeln werden, wie folgt zu der Frage,

— 
warum das spezifische Etappenziel oder die spezifische Zielvorgabe gewählt wurde;
— 
was mit dem Etappenziel oder der Zielvorgabe gemessen wird;
— 
wie dies gemessen wird, welche Methode und welche Quelle verwendet werden und wie das ordnungsgemäße Erreichen des Etappenziels oder der Zielvorgabe objektiv überprüft wird;
— 
welches das Ausgangsszenario (der Ausgangspunkt) ist und welches das Niveau oder der spezifische Punkt ist, das bzw. der erreicht werden soll;
— 
wann es bzw. er erreicht wird;
— 
wer und welche Einrichtung für die Durchführung, Messung und Berichterstattung zuständig ist.

Tabelle mit Etappenzielen, Zielvorgaben und Zeitplan für Maßnahmen der befristeten direkten Einkommensbeihilfen (siehe nachstehendes Muster):



Lfd. Nr.

Maßnahme

Etappenziel oder Zielvorgabe

Bezeichnung des Etappenziels/der Zielvorgabe

Qualitative Indikatoren

(Etappenziel)

Quantitative Indikatoren (Zielvorgaben)

Zeitplan für die Erreichung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangsszenario

Ziel

Quartal

Jahr

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

iv)   Begründung der Maßnahmen

Begründung für die Notwendigkeit befristeter direkter Einkommensbeihilfen auf der Grundlage der in Artikel 6 Absatz 1 und Artikel 8 Absatz 2 aufgeführten Kriterien:

— 
Quantitative Schätzung und qualitative Erläuterung, wie die im Plan vorgesehenen Maßnahmen die Energie- und Mobilitätsarmut sowie die finanzielle Schwäche von Haushalten und Verkehrsnutzern angesichts eines Anstiegs der Kraft- und Heizstoffpreise verringern sollen;
— 
Begründung des vorgeschlagenen Zeitplans für die abnehmenden befristeten direkten Einkommensbeihilfen und der Bedingungen, unter denen sie nicht mehr angewendet werden;
— 
Beschreibung, wie die Gruppen von Empfängern befristeter direkter Einkommensbeihilfen auch Ziel von Strukturmaßnahmen und Investitionen sind, mit denen ihnen wirksam aus der Energie- und Mobilitätsarmut geholfen werden soll, und Beschreibung der Komplementarität der befristeten direkten Einkommensbeihilfen mit strukturellen Maßnahmen und Investitionen zur Unterstützung benachteiligter Haushalte und benachteiligter Verkehrsnutzer.

v)   Kosten der Maßnahmen

Angaben zu den geschätzten Gesamtkosten der Komponente mit entsprechender Begründung, u. a.:

— 
verwendete Methode, zugrunde liegende Annahmen und Begründung dieser Annahmen;
— 
die Vergleichsdaten zu den tatsächlichen Kosten, falls in der Vergangenheit ähnliche Unterstützungsmaßnahmen durchgeführt wurden;
— 
alle Angaben darüber, welche Finanzierung aus anderen Unionsinstrumenten im Zusammenhang mit derselben Unterstützung vorgesehen ist oder vorgesehen werden könnte;
— 
eine angemessene ausführliche Begründung der Plausibilität und Vertretbarkeit der geschätzten Kosten, einschließlich der dem Plan beigefügten Daten oder Nachweise.

vi)   Begründung für andere begünstigte Einrichtungen als benachteiligte Haushalte und benachteiligte Verkehrsnutzer (falls zutreffend)

Wird die Unterstützung aus dem Fonds über andere öffentliche oder private Einrichtungen für benachteiligte Haushalte oder benachteiligte Verkehrsnutzer bereitgestellt, ist zu erläutern, welche Art von Maßnahmen diese Einrichtungen ergreifen werden und wie diese Maßnahmen letztlich benachteiligten Haushalten oder benachteiligten Verkehrsnutzern zugutekommen werden.

Wird die Unterstützung aus dem Fonds über finanzielle Mittler bereitgestellt, so sind die Maßnahmen zu beschreiben, die der Mitgliedstaat zu ergreifen beabsichtigt, um sicherzustellen, dass die finanziellen Mittler den gesamten Nutzen an die Endempfänger weitergeben.

vii)   Geschätzte Kosten des Plans für die Komponente befristete direkte Einkommensbeihilfen.

Ausfüllen der Tabelle zu den geschätzten Kosten der Unterstützung, die in der Komponente enthalten ist (siehe nachstehendes Muster):



Lfd. Nr.

Art der Unterstützung

Relevanter Zeitraum

Geschätzte Kosten, für die Mittel aus dem Fonds beantragt werden

Beantragte Gesamtsumme

Falls vorhanden: aufgeteilt nach Jahr

Ab (Datum)

Bis (Datum)

Betrag (in EUR)

2026

2027

2028

2029

2030

2031

2032

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

viii)   Szenario für den Fall eines späteren Beginns des Emissionshandelssystems

Eine Beschreibung und Quantifizierung der erforderlichen Anpassungen der Maßnahmen, Investitionen, Etappenziele, Zielvorgaben, der Höhe des nationalen Beitrags und aller anderen relevanten Elemente des Plans, die sich aus der gemäß Artikel 30k der Richtlinie 2003/87/EG erfolgten Verschiebung des Beginns des gemäß Kapitel IVa jener Richtlinie eingerichteten Emissionshandelssystems ergeben.

Eine gesonderte Fassung der Zusammenfassung, die Tabelle mit Etappenzielen, Zielvorgaben und Zeitplänen sowie die Tabelle mit den geschätzten Kosten.

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