halbleitererzeugnis
as defined in Richtlinie 87/54/EWG des Rates vom 16. Dezember 1986 über den Rechtsschutz der…, Article 1(1), point (a)
die endgültige Form oder die Zwischenform eines Erzeugnisses, i) das aus einem Materialteil besteht, der eine Schicht aus halbleitendem Material enthält, und ii) mit einer oder mehreren Schichten aus leitendem, isolierendem oder hableitendem Material versehen ist, wobei die Schichten nach einem vorab festgelegten dreidimensionalen Muster angeordnet sind, und iii) das ausschließlich oder neben anderen Funktionen eine elektronische Funktion übernehmen soll;