Eureka 31990L0314 Sign in

verbraucher

as defined in Richtlinie 90/314/EWG des Rates vom 13. Juni 1990 über Pauschalreisen, Article 2, point (4)

die Person, welche die Pauschalreise bucht oder zu buchen sich verpflichtet (»der Hauptkontrahent"), oder jede Person, in deren Namen der Hauptkontrahent sich zur Buchung der Pauschalreise verpflichtet (»die übrigen Begünstigten"), oder jede Person, der der Hauptkontrahent oder einer der übrigen Begünstigten die Pauschalreise abtritt (»der Erwerber").

Open in the act with Eureka

Install the extension for EUR-Lex

Also defined in