Eureka 31992L0053 Anmelden

genehmigungsbehörde

as defined in Richtlinie 92/53/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 zur Änderung der Richtlinie…, Article 2

die zuständige Behörde eines Mitgliedstaats, die für alle Belange des Typgenehmigungsverfahrens für Fahrzeuge, Systeme, Bauteile und selbständige technische Einheiten, insbesondere für die Erteilung und (falls erforderlich) den Entzug von Genehmigungsbögen verantwortlich ist, die als Kontaktstelle für die Genehmigungsbehörden der anderen Mitgliedstaaten dient und die berechtigt ist, die Einrichtungen des Herstellers zur Sicherstellung der Übereinstimmung der Produktion zu überprüfen;

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