pensionsgeschäfte
as defined in Richtlinie 93/6/EWG des Rates vom 15. März 1993 über die angemessene…, Article 2, point (17)
Vereinbarungen, durch die ein Institut oder seine Gegenpartei Wertpapiere oder garantierte Rechtsansprüche auf Wertpapiere überträgt, wenn diese Garantie von einer anerkannten Börse, welche die Rechte auf die Wertpapiere innehat, gegeben wird und die Vereinbarung es einem Institut nicht erlaubt, ein bestimmtes Wertpapier mehr als einer Gegenpartei auf einmal zu übertragen oder zu versprechen; die Übertragung erfolgt in Verbindung mit der Verpflichtung zur Rücknahme dieser Wertpapiere (oder von Wertpapieren der gleichen Art) zu einem festen Preis zu einem vom Pensionsgeber festgesetzten - oder noch festzusetzenden - späteren Zeitpunkt; für ein Institut, das die Wertpapiere veräussert, ist dies ein "Pensionsgeschäft" und für ein diese Papiere erwerbendes Institut ein "umgekehrtes Pensionsgeschäft". Ein umgekehrtes Pensionsgeschäft gilt als von Unernehmen des Finanzsektors getätigt, wenn die Gegenpartei einer auf Gemeinschaftsebene koordinierten Aufsicht unterliegt oder es sich dabei um ein Kreditinstitut der Zone A gemäß der Richtlinie 89/647/EWG oder um eine anerkannte Wertpapierfirma eines dritten Landes handelt oder das Geschäft mit einer anerkannten Clearingstelle oder Börse abgeschlossen wurde.
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Also defined in
- CRR 32013R0575, Article 4(1), point (82)
Vereinbarungen, durch die ein Institut oder seine Gegenpartei Wertpapiere oder Waren oder garantierte Rechtsansprüche auf eines der folgenden Elemente überträgt: a) Ansprüche auf Wertpapiere oder Waren, wenn die Garantie von einer anerkannten Börse, die die Rechte an den Wertpapieren oder Waren… - Richtlinie 2006/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die angemessene… 32006L0049, Article 3(1), point (m)
Vereinbarungen, durch die ein Institut oder seine Gegenpartei Wertpapiere oder Waren oder garantierte Rechtsansprüche auf Wertpapiere oder Waren überträgt, wenn diese Garantie von einer anerkannten Börse, welche die Rechte auf die Wertpapiere oder Waren innehat, gegeben wird und die Vereinbarung es…