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wertpapierleihgeschäfte

as defined in Richtlinie 93/6/EWG des Rates vom 15. März 1993 über die angemessene…, Article 2, point (18)

Geschäfte, durch die ein Institut oder seine Gegenpartei Wertpapiere gegen entsprechende Sicherheiten überträgt; diese Übertragung erfolgt in Verbindung mit der Verpflichtung, daß die die Papiere entleihende Partei zu einem späteren Zeitpunkt oder auf Ersuchen der übertragenden Stelle gleichwertige Papiere zurückgibt; für ein Institut, das Wertpapiere überträgt, ist dies ein "Wertpapierverleihgeschäft" und für ein Institut, dem sie übertragen werden, ein "Wertpapierleihgeschäft". Ein Wertpapierleihgeschäft gilt als von Unternehmen des Finanzsektors getätigt, wenn die Gegenpartei einer auf Gemeinschaftsebene koordinierten Aufsicht unterliegt und/oder es sich dabei um ein Kreditinstitut der Zone A gemäß der Richtlinie 89/647/EWG oder um eine anerkannte Wertpapierfirma eines dritten Landes handelt oder das Geschäft mit einer anerkannten Clearingstelle oder Börse abgeschlossen wurde.

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