Eureka 31993L0007 Sign in

kulturgut

as defined in Richtlinie 93/7/EWG des Rates vom 15. März 1993 über die Rückgabe von…, Article 1, point (1)

ein Gegenstand, - der vor oder nach der unrechtmässigen Verbringung aus dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats nach den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften oder Verwaltungsverfahren im Sinne des Artikels 36 des Vertrages als "nationales Kulturgut von künstlerischem, geschichtlichem oder archäologischem Wert" eingestuft wurde und - unter eine der im Anhang genannten Kategorien fällt oder, wenn dies nicht der Fall ist, - zu öffentlichen Sammlungen gehört, die im Bestandsverzeichnis von Museen, von Archiven oder von erhaltenswürdigen Beständen von Bibliotheken aufgeführt sind. Für die Zwecke dieser Richtlinie gelten als "öffentliche Sammlungen" diejenigen Sammlungen, die im Eigentum eines Mitgliedstaats, einer lokalen oder einer regionalen Behörde innerhalb eines Mitgliedstaats oder einer im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats gelegenen Einrichtung stehen, die nach der Rechtsordnung dieses Mitgliedstaats als öffentlich gilt, wobei dieser Mitgliedstaat oder eine lokale oder regionale Behörde entweder Eigentümer dieser Einrichtung ist oder sie zu einem beträchtlichen Teil finanziert; - im Bestandsverzeichnis kirchlicher Einrichtungen aufgeführt ist

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