gasöl
as defined in Richtlinie 93/12/EWG des Rates vom 23. März 1993 über den Schwefelgehalt…, Article 1(1), point (a)
jedes Erdölerzeugnis, das der Definition des KN-Codes 2710 00 69 entspricht oder das aufgrund seines Destillationsbereichs unter die Mitteldestillate fällt und zur Verwendung als Brennstoff oder Kraftstoff bestimmt ist und bei dessen Destillation bei 350 °C einschließlich Destillationsverlusten mindestens 85 Raumhundertteile übergehen;