baumusterzulassung
as defined in Richtlinie 96/98/EG des Rates vom 20. Dezember 1996 über Schiffsausrüstung, Article 2, point (o)
die Verfahren zur Bewertung von hergestellter Ausrüstung nach den einschlägigen Prüfnormen und die Ausstellung der entsprechenden Bescheinigung.