gemeinschaftsschiff
as defined in Richtlinie 96/98/EG des Rates vom 20. Dezember 1996 über Schiffsausrüstung, Article 2, point (k)
ein Schiff, für das von den Mitgliedstaaten oder in deren Namen nach Maßgabe internationaler Übereinkommen Sicherheitszeugnisse ausgestellt werden; ausgenommen sind die Fälle, in denen eine Behörde eines Mitgliedstaats auf Anforderung einer Behörde eines Drittlandes eine Bescheinigung ausstellt;