Eureka 31998L0079 Anmelden

inverkehrbringen

as defined in Richtlinie 98/79/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober…, Article 1(2), point (i)

die erste entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung eines Produkts mit Ausnahme eines Produkts für Leistungsbewertungszwecke im Hinblick auf seinen Vertrieb und/oder seine Verwendung auf dem gemeinschaftlichen Markt, ungeachtet dessen, ob es sich um ein neues oder ein als neu aufbereitetes Produkt handelt

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