Eureka 32000L0012 Sign in

kredite

as defined in Richtlinie 2000/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. März…, Article 1, point (24)

die Aktiva und außerbilanzmäßigen Geschäfte im Sinne des Artikels 43 und der Anhänge II und IV ohne Anwendung der in den genannten Bestimmungen vorgesehenen Gewichtungen und Risikograde; die außerbilanzmäßigen Geschäfte im Sinne von Anhang IV werden nach einer der in Anhang III vorgesehenen Methoden berechnet, ohne Anwendung der Gewichtungen für den jeweiligen Vertragspartner; alle durch das Eigenkapital zu 100 % abgedeckten Posten können mit Zustimmung der zuständigen Behörden bei der Bestimmung der Kredite unberücksichtigt bleiben, soweit das Eigenkapital bei der Berechnung des Solvabilitätskoeffizienten und der sonstigen in dieser Richtlinie sowie in anderen gemeinschaftlichen Rechtsakten vorgesehenen Überwachungskoeffizienten nicht berücksichtigt wird; Kredite umfassen nicht folgende Kredite: - im Fall von Wechselkursgeschäften nicht die Kredite, die im Rahmen des üblichen Abrechnungsverfahrens im Zeitraum von 48 Stunden nach Leistung der Zahlung vergeben werden, bzw. - im Fall von Wertpapiergeschäften nicht die Kredite, die im Rahmen des üblichen Abrechnungsverfahrens im Zeitraum von 5 Arbeitstagen nach Leistung der Zahlung oder nach Lieferung der Wertpapiere - je nachdem, welches der frühere Termin ist - vergeben werden

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