zahlungsinstrument
as defined in 2001/413/JI: Rahmenbeschluss des Rates vom 28. Mai 2001 zur Bekämpfung von…, Article 1, point (a)
ein körperliches Instrument mit Ausnahme gesetzlicher Zahlungsmittel (Banknoten und Münzen), das aufgrund seiner besonderen Beschaffenheit allein oder in Verbindung mit einem anderen (Zahlungs-)Instrument den Inhaber/Benutzer in die Lage versetzt, Geld oder einen monetären Wert zu übertragen, wie beispielsweise Kreditkarten, Euroscheckkarten oder andere von Finanzinstituten herausgegebene Karten, Reiseschecks, Euroschecks, andere Schecks und Wechsel, die beispielsweise durch ihr Design, eine Kodierung oder eine Unterschrift, gegen Fälschung oder betrügerische Verwendung geschützt sind
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Also defined in
- Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über Zahlungsdienste im Binnenmarkt und zur… 52023PC0367, Article 3, point (18)
jedes individualisierte Instrument und/oder jeden individualisierten Verfahrensablauf, das bzw. der zwischen dem Zahlungsdienstnutzer und dem Zahlungsdienstleister vereinbart wurde und die Auslösung eines Zahlungsvorgangs ermöglicht; - Verordnung (EU) 2018/302 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Februar 2018 über Maßnahmen gegen… 32018R0302, Article 2, point (9)
ein Zahlungsinstrument im Sinne von Artikel 4 Nummer 14 der Richtlinie (EU) 2015/2366; - Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Zahlungsdienste im… 32015L2366, Article 4, point (14)
jedes personalisierte Instrument und/oder jeden personalisierten Verfahrensablauf, das bzw. der zwischen dem Zahlungsdienstnutzer und dem Zahlungsdienstleister vereinbart wurde und zur Erteilung eines Zahlungsauftrags verwendet wird - Richtlinie 2007/64/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2007 über Zahlungsdienste im… 32007L0064, Article 4, point (23)
jedes personalisierte Instrument und/oder jeden personalisierten Verfahrensablauf, das bzw. der zwischen dem Zahlungsdienstnutzer und dem Zahlungsdienstleister vereinbart wurde und das bzw. der vom Zahlungsdienstnutzer eingesetzt werden kann, um einen Zahlungsauftrag zu erteilen