Eureka 32001F0413 Sign in

zahlungsinstrument

as defined in 2001/413/JI: Rahmenbeschluss des Rates vom 28. Mai 2001 zur Bekämpfung von…, Article 1, point (a)

ein körperliches Instrument mit Ausnahme gesetzlicher Zahlungsmittel (Banknoten und Münzen), das aufgrund seiner besonderen Beschaffenheit allein oder in Verbindung mit einem anderen (Zahlungs-)Instrument den Inhaber/Benutzer in die Lage versetzt, Geld oder einen monetären Wert zu übertragen, wie beispielsweise Kreditkarten, Euroscheckkarten oder andere von Finanzinstituten herausgegebene Karten, Reiseschecks, Euroschecks, andere Schecks und Wechsel, die beispielsweise durch ihr Design, eine Kodierung oder eine Unterschrift, gegen Fälschung oder betrügerische Verwendung geschützt sind

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