pläne und programme
as defined in Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni…, Article 2, point (a)
Pläne und Programme, einschließlich der von der Europäischen Gemeinschaft mitfinanzierten, sowie deren Änderungen, - die von einer Behörde auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene ausgearbeitet und/oder angenommen werden oder die von einer Behörde für die Annahme durch das Parlament oder die Regierung im Wege eines Gesetzgebungsverfahrens ausgearbeitet werden und - die aufgrund von Rechts- oder Verwaltungsvorschriften erstellt werden müssen;