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betriebsprüfer

as defined in Verordnung (EG) Nr. 761/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19.…, Article 2, point (n)

eine Person oder eine Gruppe, die zur Belegschaft der Organisation gehört oder von außerhalb kommt, im Namen der Organisationsleitung handelt, einzeln oder als Gruppe über die in Anhang II Abschnitt 2.4 genannten fachlichen Qualifikationen verfügt und deren Unabhängigkeit gegenüber den geprüften Tätigkeiten groß genug ist, um eine objektive Beurteilung zu gestatten

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